Ihr Partner im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz
Unsere Schwerpunkte
Betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen, Verwaltungsbetrieben, Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen
Unsere Haupttätigkeit erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der DGUV 2 Vorschrift der gesetzlichen Unfallsversicherungsträger. Aber auch Eignungsuntersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften wie z.B. Untersuchungen nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung), StrSchG (Strahlenschutzgesetz), Atemschutz Gruppe 3 G26.3 (Feuerwehr) oder Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit werden bei uns durchgeführt.

Betriebsärztliche und Werksärztliche Betreuung
Die Sorgfältigkeit, die Sie verdienen
Im Rahmen unserer verschiedenen Betreuungsmodelle bieten wir Ihnen vom bedarfsorientierten bis hin zum vollumfänglichen Arbeitsschutz alle Möglichkeiten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Regelmäßige Vorsorge nach Vorgaben der ArbmedVV
Seit vielen Jahren haben Unternehmen und Betriebe Vertrauen in unsere Betreuung. Als Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sehen wir es als unsere Pflicht, jedem Mitarbeiter der von uns betreuten Firmen eine hohe Aufmerksamkeit und Fürsorge zu geben. In diesem Rahmen führen wir in regelmäßigen Abständen die vom Gesetzgeber geforderten arbeitsmedizinischen Vorsorgen ( nach ArbmedVV) durch.

Untersuchung nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Wir kümmern uns um Sie
ärztliche Untersuchungen aller Führerscheinklassen, inkl. Personenbeförderung (psychometrischer Leistungstest)

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wir unterstützen Sie beim BEM
Als Fachärzte für Arbeitsmedizin helfen wir Mitarbeitern nach längerter Krankheit wieder vollständig an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Wir beraten Arbeitgeber und unterstützen aus betriebsärztlicher Sicht bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern.