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Unsere Schwerpunkte

Betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen, Verwaltungsbetrieben, Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen

Unsere Haupttätigkeit erfolgt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der DGUV 2 Vorschrift der gesetzlichen Unfallsversicherungsträger. Aber auch Eignungsuntersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften wie z.B. Untersuchungen nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung), StrSchG (Strahlenschutzgesetz), Atemschutz Gruppe 3 G26.3 (Feuerwehr) oder Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit  werden bei uns durchgeführt.

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Betriebsärztliche und Werksärztliche Betreuung

Die Sorgfältigkeit, die Sie verdienen

Im Rahmen unserer verschiedenen Betreuungsmodelle bieten wir Ihnen vom bedarfsorientierten bis hin zum vollumfänglichen Arbeitsschutz alle Möglichkeiten.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Regelmäßige Vorsorge nach Vorgaben der ArbmedVV

Seit vielen Jahren haben Unternehmen und Betriebe Vertrauen in unsere Betreuung. Als Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sehen wir es als unsere Pflicht, jedem Mitarbeiter der von uns betreuten Firmen eine hohe Aufmerksamkeit und Fürsorge zu geben. In diesem Rahmen führen wir in regelmäßigen Abständen die vom Gesetzgeber geforderten arbeitsmedizinischen Vorsorgen ( nach ArbmedVV) durch.

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Untersuchung nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

Wir kümmern uns um Sie

ärztliche Untersuchungen aller Führerscheinklassen, mit Ausnahme der Personenbeförderung (psychometrischer Leistungstest)

Leere Stühle

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wir unterstützen Sie  beim BEM

Als Fachärzte für Arbeitsmedizin helfen wir Mitarbeitern nach längerter Krankheit wieder vollständig an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Wir beraten Arbeitgeber und unterstützen aus betriebsärztlicher Sicht bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern.

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