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Unsere Betreuungsmodelle

 

Wie sich aus den allgemeinen Erläuterungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung ergibt, ist die Grundbetreuung eines Betriebes durch die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 im Wesentlichen vorgegeben.

 

Anders verhält sich dies bei dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung, der im Wesentlichen nach den Bedürfnissen und Wünschen des Betriebes gestaltet werden kann.

 

Aufbauend auf unsere langjährige Erfahrung haben wir 5 betriebsärztliche Betreuungsmodelle entwickelt. Wir beraten Sie gerne, welches dieser Modelle sich am besten für Ihr Unternehmen eignet.

Öffentlicher Arbeitsraum

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für Betriebe, die einfach nur Mitarbeiter untersuchen lassen wollen, aber ansonsten bereits eine eigene betriebsärztliche Betreuung haben oder für Privatleute, die arbeitsmedizinische Untersuchungen benötigen.

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